Rechtsanwälte Haase Arentz und Partner

Wulfener Markt 13

 46286 Dorsten

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Ihr Partner im Arzthaftungsrecht und Patientenrecht

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Anwalt für Arzthaftungsrecht

Als Patientenanwälte begleiten wir bereits seit vielen Jahren Patienten und
Patientenselbsthilfegruppen.
Der ärztliche Behandlungsfehler steht dabei im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Als Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers sind sie nicht allein. „Die Welt“ titelte unter dem 22.06.2015 „Zwei Millionen Behandlungsfehler geschehen jährlich in deutschen Kliniken, Praxen und Heimen, von der falschen Diagnose bis zum vergessenen Tupfer.“

Scheuen Sie sich nicht, so früh wie möglich eine kostenlose anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen, um so gewichtige Fehler bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche zu vermeiden.

Die misslungene oder nicht indizierte Operation, die fehlerhafte Anamnese, falsche Befunde, die fehlerhafte Diagnose, die Missachtung von Hygienestandards, die fehlerhafte Aufklärung oder eine falsche Dokumentation sind nur wenige der immer wiederkehrenden ärztlichen Fehler mit häufig schweren Folgen für den Patienten.

Wichtig ist, dass bereits bei ersten Anzeichen oder Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers alle haftungsbedingenden Umstände so dokumentiert werden, dass die Beweisführung gesichert wird. Hierzu empfehlen wir dringend unmittelbar nach Bekanntwerden von Hinweisen auf einen Behandlungsfehler chronologische Aufzeichnungen anzufertigen, weil häufig in einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel weder Namen noch Anschriften von Mitpatienten oder sonstigen Zeugen beigebracht werden können. Auch verblassen aufgrund der zumeist dramatischen Ereignisse die erlebten Abläufe oder auch mit dem Behandlungspersonal geführten Gespräche.

Da die Beweislast im Arzthaftungsfall in der Regel beim Patienten liegt, kommt den Geschehensabläufen und deren Beweisbarkeit größte Bedeutung zu. Sowohl in der außergerichtlichen Regulierung in Verhandlungen mit den meist nicht zahlungsbereiten Haftpflichtversicherern der Krankenhäuser und Ärzte, als auch in Schadensersatzprozessen vor Gericht setzten wir alles daran, dem geschädigten Patienten zu seinem Recht zu verhelfen, - das heißt zu einem adäquaten Ausgleich seiner finanziellen Einbußen, wie Haushaltsführungsschaden, behandlungsfehlerbedingte vermehrte Bedürfnisse und Aufwendungen, Rentenzahlungen bei Dauerschäden, entgangener Gewinn und insbesondere zu einem angemessenen Schmerzensgeld.

Ein Verfahren wegen Behandlungsfehlern ist häufig kompliziert und langwierig. Unsere besondere Erfahrung und das vorhandene Spezialwissen helfen Ihnen, Ihr Recht auf Schadensersatz wirksam durchzusetzen. Sowohl vor Gericht als auch in der außergerichtlichen Regulierung vertreten wir seit vielen Jahren erfolgreich Patienten, die durch ärztliche Behandlungsfehler -sog. Ärztliche Kunstfehler - Schäden an Körper und Gesundheit erlitten haben.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Arzt oder das Krankenhaus einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler begangen hat, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen.

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