Rechtsanwälte Haase Arentz und Partner

Wulfener Markt 13

 46286 Dorsten

Wulfener Markt 13

 46286 Dorsten

Rechtsansprüche im Erbrecht

02369 4064

Wir helfen Ihnen, Ihr Testament durchzusetzen, sowie bei Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und mehr.
 

Brauchen Sie einen Anwalt?

 

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung in allen Rechtslagen.

  • Rechtsanwälte Haase Arentz und Partner

    Slide title

    Write your caption here
    Button

Ihr Anwalt für Erbrecht

Das Erbrecht bestimmt, wie zu Lebzeiten die eigene Vermögensnachfolge geregelt werden kann und was im Todesfall – mit oder ohne letztwillige Verfügung – mit dem Nachlass geschieht.

Auch in unserer langjährigen Beratungspraxis hat sich die unter erbrechtlichen Praktikern anerkannte Regel bewahrheitet, dass zu Lebzeiten getroffene – klar gefasste und unmissverständliche – Regelungen einen Großteil der nach dem Erbfall auftretenden Streitigkeiten unter den Erben vermeiden können.
Auch wenn der Gedanke an das eigene Ende häufig verdrängt wird, ist es unbedingt ratsam, zu Lebzeiten rechtzeitig eindeutige und klare Regelungen in Bezug auf den Nachlass zu treffen. Dabei wollen wir sie mit unserer fachlichen Kompetenz und langjährigen Berufserfahrung in erbrechtlichen Angelegenheiten unterstützen.

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung zu und Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge)
  • Im Rahmen lebzeitiger Regelungen wird die Schenkung als Mittel der vorweggenommenen Erbfolge erläutert und im Bedarfsfall umgesetzt
  • Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Beratung und Vornahme Erbausschlagung
  • Wir nehmen für Sie die Erstellung einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vor
  • Beratung bezüglich Schenkungs- und Erbschaftsteuer
  •  Neben der gesetzlichen Erbfolge werden das Testament und das Berliner Testament für Eheleute erläutert und entsprechend ihrem Bedarf erstellt
  •  Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen des Alleinerben und Miterben, des Vor- und Nacherben, des Vermächtnisnehmers und des Pflichtteilsberechtigten
  •  Erbauseinandersetzung
  •  Vorsorgende Regelungen wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  •  Beratung und Hilfestellung bei Ablieferung und Eröffnung von Testamenten, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und das Erbscheinverfahren

Ihr Ansprechpartner Rechtsanwalt Hubert Arentz ist aufgrund langjähriger Berufserfahrung mit sämtlichen anstehenden Fragen vertraut.

Eine auf die persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Beratung und die sachkundige Vertretung im Streitfall sind selbstverständlich.

Sichern Sie sich vorsorglich ab – Rechtsanwalt Hubert Arentz berät Sie zu Erbfragen und hilft Ihnen, Ihre Zukunft und die Zukunft Ihrer Erben rechtzeitig abzusichern.

02369 4064
Share by: