Rechtsanwälte Haase Arentz und Partner

Wulfener Markt 13

 46286 Dorsten

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Ihr Anwalt für Strafrecht und Strafverteidigung

02369 4064

Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt und vermeiden Sie es, sich ohne einen Anwalt zum Sachverhalt zu äußern.

 

Brauchen Sie einen Anwalt?

 

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung in allen Rechtslagen

 

In strafrechtlichen Notfällen wie Festnahmen und Durchsuchungen kontaktieren Sie den 24-Stunden-Notdienst unter folgender Notrufnummer: 0151 11787926

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Strafrecht

Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Als Ex-Staatsanwalt verteidigt Sie Rechtsanwalt Fabian Haase bundesweit. Im Strafrecht greift der Staat massiv in die Grundrechte ein. Die Folgen sind für den Betroffenen oft untragbar.

Bereits die Vorladung zur Polizei oder der Anhörungsbogen lösen bei vielen Menschen Schweißausbrüche aus.

Durchsuchungen, Festnahmen und Verurteilungen ändern das Leben schlagartig von Grund auf. Dabei wird nicht nur in das Leben der Betroffenen, sondern auch der Familien eingegriffen.

Die Staatsanwaltschaft setzt mit hoch qualifizierten und spezialisierten Staatsanwälten alles ein, um eine Verurteilung zu erreichen. Nur durch einen erfahrenen und spezialisierten Verteidiger sind Sie in der Lage, dem entgegenzutreten und für Waffengleichheit zu sorgen.

Grundsätzliche Verhaltenstipps

Der wichtigste Satz einer beschuldigten Person lautet:

Dazu möchte ich mich schriftlich äußern.

Diesen Satz sollten Sie bei jedem Kontakt mit der Polizei, dem Ordnungsamt oder der Staatsanwaltschaft parat haben.

Nichts ist schlimmer, als unbedacht eine Aussage zu tätigen. Oftmals haben die Beamten bereits ein vorgefertigtes Bild von der Situation und deuten Ihre Aussage bereits in den für sie feststehenden Sachverhalt. Was Sie tatsächlich gesagt haben, taucht dann gar nicht mehr auf.

Bei

  Strafanzeigen

  Durchsuchungen

  Strafbefehl oder Anklage

  Vorladungen

  (vorläufigen) Festnahmen/Verhaftungen/U-Haft

  Widerruf der Bewährung

bewahren Sie Ruhe.

Machen Sie keine Angaben und bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Verteidiger zu konsultieren.

Gerne verteidigt Sie Rechtsanwalt Haase. Fragen betreffend der Mandatsübernahme und entstehender Kosten werden grundsätzlich bei einem kostenlosen Erstkontakt erörtert.

Rechtsanwalt Fabian Haase bietet auf dem Gebiet des Strafrechts bundesweit strafrechtliche Beratung und Strafverteidigung in allen Instanzen an. Als ehemaliger Staatsanwalt weiß Rechtsanwalt Haase, worauf es der Staatsanwaltschaft ankommt und er ist in der Lage, für jeden Fall eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Rechtsanwalt Haase ist im Bereich des gesamten Strafrechts wie Vermögensdelikte (Raub, räuberische Erpressung, erpresserischer Menschenraub, Betrug, Untreue, Körperverletzung etc.) tätig.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Bereich des Straßenverkehrsstrafrechts (zum Beispiel illegales Autorennen, Nötigung, Trunkenheitsfahrt, Eingriffe in den Straßenverkehr) sowie dem Betäubungsmittelstrafrecht (zum Beispiel Cannabis, Heroin, XTC/Ecstasy, Pillen, MDMA, LSD, Amphetamine, CBD).

Wenn man Sie einer Straftat beschuldigt, rufen Sie unbedingt Rechtsanwalt Haase an. Der ehemalige Staatsanwalt kann Sie bestens vor den Konsequenzen schützen.

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